Sie ist eine Forderung für die konkrete Umgestaltung der gegenwärtigen einheitsstaatlichen Gesellschaftsform, welche von Rudolf Steiner entwickelt und den Menschen als Auftrag zur Umsetzung gegeben wurde. Steiner sprach dringend und oft davon, dass die Not, welche auf die Menschen zukommen wird (er deutete auch den Anfang des neuen Jahrtausends an, also unsere Gegenwart), anders nicht bewältigt werden könne. Die Soziale Dreigliederung solle bis dahin zur Wirksamkeit kommen, damit die kommende Not die Menschen nicht ohne „Heilmittel“ in einen Untergang stürzen solle.

Die soziale Dreigliederung beschreibt die Struktur einer Gesellschaft, in der die Koordination der gesamtgesellschaftlichen Prozesse nicht zentral durch einen einheitlichen Staat oder eine einzige Führungselite erfolgt, sondern in der drei grundsätzlich voneinander verschiedene Bereiche vorhanden sind. Die Trennung dieser drei Bereiche voneinander ist dringend erforderlich. Unsere heutigen Probleme beruhen auf einen übermächtigen Staat, der alle drei Bereiche beherrscht, wobei dieser Staat wiederum allein von wirtschaftlichen Interessen gesteuert wird und von einem sich selbständig immer weiter ausbreitenden grenzenlosen Machtbedürfnis des Staates, bzw ihrer Protagonisten oder Funktionäre.

Die drei Bereiche der Gesellschaft sind:

  • das Geistesleben, welches Erziehung, Bildung, Wissenschaft, Religion, Kunst und Kultur umfasst, sowie die Zusammenarbeit der Menschen.

  • das Rechtsleben, das Gesetze, Regeln und Vereinbarungen der Gesellschaft umfasst.

  • das Wirtschaftsleben, das die Produktion, den Handel und Konsum von Waren und Dienstleistungen umfasst.

Sie werden als eigenständig und gleichrangig, aber unterschiedlich in ihrem Wesen beschrieben.

Jedem Bereich wird ein Ideal, welches aus der Französischen Revolution bekannt ist, als leitendes Prinzip zugeordnet:

  • die Freiheit im Geistesleben,
  • die Gleichheit im Rechtsleben,
  • die Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben.

Hierbei soll ein jedes dieser drei Bereiche „…in sich zentralisiert sein; und durch ihr lebendiges Nebeneinander- und Zusammenwirken kann erst die Einheit des sozialen Gesamtorganismus entstehen.“

Dies heißt nicht, der Wirklichkeit eine theoretische Idee überzustülpen. Steiner bezieht diese Dreigliederung direkt auf den sozialen Organismus:

Die Auseinanderspaltung ist eigentlich immer da; es handelt sich nur darum, dass man findet wie die drei Glieder zusammen gebracht werden können, so dass sie nun tatsächlich im sozialen Organismus mit einer solchen inneren Vernunft wirken, wie, sagen wir, das Nerven-Sinnes-System, das Herz-Lungen-System und das Stoffwechselsystem im menschlichen Organismus wirken“

Die anzustrebende funktionale Gliederung der Gesellschaft soll ja ausdrücklich nicht als Utopie verstanden werden, sondern beruht auf einer durch Empirie errungenen Erkenntnis von den notwendigen Lebensbedingungen dieser drei gesellschaftlichen Bereiche. Im nationalen Einheitsstaat sind diese drei Systeme in einer sich gegenseitig behindernden Weise miteinander verflochten. Erst in ihrer durchgreifenden funktionalen Trennung, ohne dass ein Gebiet in das andere in unberechtigter Weise eingreift und dadurch zu sozialen Komplikationen führt, können sie ihre eigenen Kräfte voll entfalten. Der Nationalstaat, der sich in einer nicht mehr zeitgemäßen Weise aus einem Volkszusammenhang herleitet, ist damit überwunden. An seine Stelle tritt eine Rechtsgemeinschaft.

Mit diesem ordnungspolitischen Konzept skizzierte Rudolf Steiner eine Sozialordnung, von der er sagte, „dass in ihr Freiheit und Solidarität gleichermaßen zu verwirklichen sind und der Prozess fortschreitender Emanzipation nicht nur nicht behindert, sondern sogar positiv unterstützt wird.“ Den Begriff des sozialen Organismus will er nicht als Analogieschema zu natürlichen Organismen verstanden wissen. Diesen, in den Sozialwissenschaften seiner Zeit nicht ungebräuchlichen Begriff verwendet er, weil er ihm am geeignetsten erscheint, den in fortwährender dynamischer Veränderung befindlichen Prozessen der sozialen Sphäre gerecht zu werden. Um diese komplexen Vorgänge realistisch zu erfassen, bedarf es eines Übergangs von einer statisch-abstrakten zu einer lebendig-beweglichen, also einer ‚organischen‘ Betrachtungsweise.

Freiheit im Geistesleben

Die Freiheit im Geistesleben soll den Menschen die Ausbildung und Ausübung ihrer individuellen Fähigkeiten und eine kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung ermöglichen. Diese Freiheit kann durch Autonomie entfalten, in der das geistige und kulturelle Leben sowohl von den Interessen des Staates als auch von denen der Wirtschaft unabhängig bleibt. Die geringe Durchschlagskraft des intellektuellen und künstlerischen Bereiches für die gesellschaftliche Entwicklung leitet Rudolf Steiner von dieser Abhängigkeit ab:

Man muss darauf hinschauen, was das Geistesleben in der Abhängigkeit von der Staatsgewalt und der mit ihr verbundenen kapitalistischen Gewalt geworden ist.“

Kultur und Wissenschaft können ihr Potential nur entfalten und die nötigen entwicklungsfördernden Impulse geben, wenn ihre Kräfte nicht von den Verwertungsinteressen der Wirtschaft oder den wechselnden Machtinteressen der Politik geschwächt oder zerstört werden. Die Richtlinien und Ziele für Erziehung und Bildung dürfen zur größtmöglichen Entfaltung der individuellen Fähigkeiten nur aus den Erkenntnissen ihres eigenen Bereiches gewonnen werden.

Diese Autonomie soll nicht nur die Lehrenden, Erziehenden und Kulturschaffenden in ihrer jeweiligen Tätigkeit betreffen, sondern auch die Verwaltung dieses Gebietes umfassen, welche somit von den hierTätigen selbst durchgeführt wird.

Dem Geistesleben kann nur seine Kraft werden, wenn es von dem Staatsleben wieder losgelöst wird, wenn es ganz auf sich selbst gestellt wird. Was im Geistesleben lebt, insbesondere das Schulwesen, muss seiner Selbstverwaltung übergeben werden, von der obersten Spitze der Verwaltung des Geisteslebens bis zum Lehrer der untersten Schulstufe.“

Das bedeutet: keinerlei staatlichen Eingriff, keine Machtausübung seitens des Staates, keine Staatliche Kontrolle oder Kontrollbehörden auf Bildung, Kunst, Kultur, Erziehung, Heilwesen, Forschung und Wissenschaft.

Gleichheit im Rechtsleben

Die Gleichheit im Rechtsleben soll die Rechte und Möglichkeiten jedes Einzelnen sichern.

Für Rudolf Steiner stellte sich die Demokratie als eine der grundlegendsten und nicht hintergehbaren Forderungen der Gegenwart dar:

„Das demokratische Prinzip ist aus den Tiefen der Menschennatur heraus die Signatur des menschlichen Strebens in sozialer Beziehung in der neueren Zeit geworden. Es ist eine elementare Forderung der neueren Menschheit, dieses demokratische Prinzip.“

Hier ist nicht diese Demokratie gemeint, die wir heute haben, welche sich so nennt, und sowieso keine Parteiendemokratie, in welcher der Bürger alle 4 Jahre seine Stimme“abgibt“, um danach stimmlos und ohne Mitspracherecht zu sein, während in den Regierungshäuser die sogenannten gewählten Volksvertreter über das Volk herrschen in undurchsichtiger Verflechtung mit persönlichen Machtinteressen und den Interessen der Wirtschaft, getragen von der Idee des grenzenlosen Wachstums und gewissenlosen Ausbeutung von Mensch und Natur.

In diesem demokratischen Rechtswesen soll also das beschlossen werden, worüber jeder einfach durch den Umstand urteilsfähig ist, dass er ein mündiger Mensch ist. Ein jeder Mensch ist mit gesundem Menschenverstand ausgestattet, den es unter Umständen freizulegen oder zu trainieren gilt, sollte er die letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte etwas gelitten haben. Doch ohne das wird es nicht gehen. Die meisten Menschen trauen sich das durchaus zu (gesunden Menschenverstand walten zu lassen), wenn man sie danach fragt, doch sie trauen es ihren Mitmenschen eher grundsätzlich nicht zu. Dies ist ein seltsames Selbst- und Menschenbild, welches aber heilbar ist.

Der Staat soll als zentrale Machtinstanz zurücktreten und einen Teil seiner Aufgaben an die Gesellschaft abgeben. Das heißt jedoch nicht, dass diese autonomen Aufgabengebiete im rechtsfreien Raum stattfinden können. Sie stehen auf dem Boden der rechtsstaatlichen Verfassung. Die auf demokratischem Wege entstandene Rechtsordnung durchdringt alle Bereiche des Wirtschafts- und Geisteslebens und gibt den darin sich betätigenden Menschen die Sicherheit vor Willkür und Machtmissbrauch.

Die Rechtsorganisation, die an die Stelle des aktuellen Staates tritt, hat zunächst die Aufgabe, die gegenwärtigen Gewalt-, Besitz- und Eigentumsverhältnisse in Verhältnisse zu überführen, die auf das Recht, in dem alle Menschen gleich sind, gebaut ist. Hierzu gehören auch Reformen bezüglich der im Moment noch bestehenden „Eigentumsverhältnisse“ von Grund und Boden sowie von Produktionsmitteln.

Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die umfassende Regelung des Arbeitsrechts. Arbeitszeit, Maß und Art der Arbeit sind nicht innerhalb des Wirtschaftsorganismus zu regeln. Diese Dinge sollte die demokratische Rechtsorganisation unabhängig von den Forderungen der Wirtschaft regeln. Um gleichberechtigter Partner in dem vertraglichen Ertragsteilungverhältnis zwischen Arbeitsleiter und Arbeitsleister zu sein, welches das bisherige Scheinverhältnis des Lohnvertrags ersetzt, muss der Einzelne das Arbeitsrecht in voller Ausgestaltung schon hinter sich haben, ansonsten kommt er nicht zu seinem Recht. Es gilt die Abhängigkeit des Arbeitsrechts von Konjunktur, Preisbildung etc. aufzuheben. Die wirtschaftlichen Konsequenzen wie etwa die Preisbildung sollen nicht die Ursache abgeben, sondern Wirkungen werden dessen, was im Arbeitsrecht vereinbart ist.

Der Mensch soll nicht gezwungen sein, seine Rechte den Bedürfnissen der Wirtschaft anzupassen, sondern das Arbeitsrecht wird für die Wirtschaft etwas sein wie die Naturgrundlagen selber. Nur durch diese unabhängige Rechtsbildung, kann der Mensch davor geschützt werden im Wirtschaftsprozess ebenso rigoros und mit optimaler Effizienz verbraucht zu werden, wie die Rohstoffe und die Produktionsmittel.

Noch einige Gedanken zum Thema Staat und Demokratie, diese gehören zum Rechtsleben:

In unserer Verfassung steht immer noch geschrieben, dass die Demokratie AUCH durch die Parteien arbeitet, da steht nicht „NUR“!

In unserer bisherigen Demokratie zählt, selten genug, ausschließlich die Abstimmung per Mehrheitsbeschluß. Mehrheitsbeschlüsse sind Faustrecht, das Recht der Masse, welche beeinflußt wird von jenen mit Geld und Macht. Das sind also sogenannte „Dschungelgesetze“, das Recht des stärkeren.

Dies muß ersetzt werden durch eine moralische Entscheidungsfindung. Das hat etwas zu tun mit der persönlichen Verantwortung eines Jeden. Das heißt: unbedingt nötig ist die Berücksichtigung der sich aus den Entscheidungen ergebenden Folgen für Mensch und Mitwelt und ob diese Entscheidungen lebensbejahend, entwicklungsfördernd sind. Entscheiden kann man nur, wenn man sich umfassend und neutral zwischen echten Alternativen entscheiden kann nach Abwägen aller Pro und Contra und den sich ergebenden Folgen mit allen dazugehörenden Aspekten. Das Informieren ist eine Hol-Schuld, keine Bring-Schuld. Man muß sich klar sein über die Betroffenheit der Menschen von diesen Entscheidungen.

Lokale Entscheidungen gehören in die „Entscheidungsgewalt“ der dort lebenden Menschen.

Betroffenheit ist eine seelische Qualität. Sie ist nicht rein sachlich, nicht rein logisch und nicht rein intellektuell zu verstehen und ergibt sich aus der gegenseitigen Wahrnehmung von Mensch zu Mensch.

Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben

Der Begriff der Brüderlichkeit ist hier nicht als geschlechtsspezifischer Begriff zu verstehen, sondern als Seelenhaltung. Diese ist ungeschlechtlich und betrifft alle Menschen. Vielleicht verkürzt umschrieben mit: Sorge um seinen Nächsten.

Brüderlichkeit ist eine Fähigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit, sich der Not eines anderen Menschen ganz zuzuwenden, um diese zu lindern oder gar aufzuheben ohne einen eigenen Nutzen daraus zu ziehen.

Brüderlichkeit wird heute immer häufiger mit Geschwisterlichkeit ausgetauscht, das heißt verwechselt. – Das ist sehr unglücklich, denn es beruht auf doppelter Unwissenheit: Man weiß dann weder was Brüderlichkeit, noch was Geschwisterlichkeit in Wahrheit bedeuten.

Die „Geschwisterlichkeit“ gehört in die Rechtssphäre, denn dort begegnen sich die Menschenschwestern und Menschenbrüder in gegenseitiger Gleichheit vor dem Recht und dem irdischen Gesetz.

Die wahre „Schwesterlichkeit“ webt dagegen im freien Geistesleben, als die „weibliche Kraft“, als Zartheit des Geistes, in seiner machtvollen „Schwäche“. Das aber heißt in seiner unüberwindlichen Stärke“ (R. Schnurre)

Die kürzeste Erklärung, was Wirtschaften bedeutet, wozu es gut ist: Wirtschaften bedeutet gegenseitige Bedürfnisbefriedigung.

Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben ermöglicht durch „Assoziationen“ (Verbindungen von Erzeuger- und Bedarfs – Gemeinschaften, meist zuerst regional gedacht) von Verbrauchern, Händlern und Produzenten in einem freien Markt bedarfsgerechte Preise, sowie eine bedarfsgerechte Güterverteilung.

Die Preisbildung von Waren, also wie viel ein Produkt kostet, ist eine unmittelbar soziale Frage. Fehler in der Preisbildung führen sofort zu sozialen Verwerfungen. Der Preis wird von den Menschen in den Assoziationen in der gegenseitigen Wahrnehmung der Bedürfnisse festgelegt und ggf. neu verhandelt. Die Frage der Wirtschaft heute ist: „Was bekomme ich maximal dafür?“, die Frage der brüderlichen Wirtschaft ist: „Was brauchst du?“

Aufgabe des Rechtslebens wäre es, den dazu erforderlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der Privateigentum an Produktionsmitteln und Kapital nicht enteignet oder verstaatlicht, sondern in Treuhandeigentum transformiert. Ein auf diese Weise neutralisiertes Kapital kann weder verkauft, noch vererbt, sondern nur in einer Art Schenkung oder besser noch Nutznießung an neue Nutzer und Pfleger/Hüter übertragen werden. Es bedeutet, das Kapital steht den menschen zur Verfügung und zur Verwaltung, die damit Wirtschaften zum wohl der Allgemeinheit.

Das Eigentum hört auf, dasjenige zu sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem.“

Dadurch wäre es kapitalistischem Missbrauch durch gewinnmaximierenden Weiterverkauf oder Börsenspekulation entzogen. Andererseits wäre die Freiheit zu bedarfsgerechtem Wirtschaften am Gemeinwohl orientierter Unternehmer und die Sozialbindung des Kapitals gesichert.

Neben die Umwandlung des alten Eigentumbegriffs hinsichtlich der Produktionsmittel, tritt die Grundüberzeugung, dass Arbeit nicht bezahlbar ist, mithin nicht gekauft werden kann. Der Warencharakter der menschlichen Arbeit ist nach Ansicht Steiners eine Restform der Sklaverei, deren vollständige Überwindung erst mit der Abschaffung des Lohnprinzips gegeben ist. Einkommen muß entkoppelt werden von der Arbeitsleistung. Innerhalb eines Betriebes entfallen durch die Neutralisierung des Kapitals die klassischen Rollen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Steiner schlug als eine neue Möglichkeit der Benennung die Begriffe Arbeitleister und Arbeitleiter vor. Diese stehen in einem Vertragsverhältnis:

Und dieses Verhältnis wird sich beziehen nicht auf einen Tausch von Ware (beziehungsweise Geld) für Arbeitskraft, sondern auf die Festsetzung des Anteiles, den eine jede der beiden Personen hat, welche die Ware gemeinsam zustande bringen.“

Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist umso größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.“

Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben bedeutet ein vollständiges Umdenken eines jeden Menschen. Jedes wirtschaftliche Handeln hat soziale Auswirkungen. Erst wenn wir mit der richtigen Einstellung herangehen und das Bedürfnis des Mitmenschen erfragen anstatt zu überlegen, was ich davon habe, was ich dafür maximal bekommen kann, können wir erahnen, was Rudolf Steiner mit Brüderlichkeit gemeint hat.

„Bedürfnisse“ sind auch neu zu denken, denn es geht nun nicht mehr darum, künstliche Bedürfnisse in den Menschen zu „wecken“ (Kapitalismus funktioniert mit seiner Predigt nach ewigem Wachstum nur, wenn man endlos Bedürfnisse produziert und Unersättlichkeit voraussetzt), sondern sich an seinen natürlichen Bedürfnissen zu orientieren.

Auch die von Steiner angeregten „Assoziationen“ lassen sich nicht einfach mit „Genossenschaften“ übersetzen. Denn wenn anstatt eines brüderlichen Miteinanders (und Füreinanders) in der gemeinsamen Sorge nur ein „Gruppenegoismus“ entsteht, kommen wir nicht in eine neue Sozialgestalt unserer Mitmenschlickeit.

Der lebendige soziale Organismus

Alle drei beschriebenen Bereiche, das freie Geistesleben, die Gleichheit im Rechtsleben, das brüderliche Wirtschaftsleben, sind für sich genommen selbständig, doch sie sind „offene“ Systeme, welche sich gegenseitig befruchten und inspirieren, welche zusammenarbeiten, um für die Menschen und die Welt eine gesunde Lebensgrundlage zu bieten. Nur so ist eine gesunde Entwicklung für alle möglich, nur so läßt sich sinn-erfülltes und gesundes Leben denken und gestalten. Hierzu muß man nicht warten, bis eine Regierung dies einführt. Die Dreigliederung wird von der Basis, von den einzelnen Menschen aus, in kleinen und größer werdenden Bereichen ergriffen, gelebt, geübt und verwirklicht. Dies kann und muß heute beginnen, und wenn es „nur zwei oder drei“ sind, die damit beginnen.

Grundvoraussetzung hierfür ist der Wille der beteiligten Menschen, den Mitmensch wahrzunehmen und anzuerkennen, sich im wirklich auch vorurteilsfrei zuzuwenden und sich mit ihm vertraut machen zu wollen.

Vorträge zur Vertiefung

  • Die soziale Grundforderung unserer Zeit in geänderter Zeitlage: Zwölf Vorträge, gehalten in Dornach und Bern vom 29. November bis 21. Dezember 1918, Gesamtausgabe Nr. 186, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1979, ISBN 3-7274-1860-5.

  • Die soziale Frage als Bewußtseinsfrage: Acht Vorträge, gehalten in Dornach zwischen dem 15. Februar und 16. März 1919, Gesamtausgabe Nr. 189, 3. Auflage, Dornach (Schweiz) 1980, ISBN 3-7274-1890-7.

  • Vergangenheits- und Zukunftsimpulse im sozialen Geschehen: Zwölf Vorträge, gehalten in Dornach vom 21. März bis 14. April 1919, Gesamtausgabe Nr. 190, 3. Auflage, Dornach (Schweiz) 1980, ISBN 3-7274-1900-8.

  • Soziales Verständnis aus geisteswissenschaftlicher Erkenntnis: Fünfzehn Vorträge, gehalten in Dornach zwischen dem 3. Oktober und 15. November 1919, Gesamtausgabe Nr. 191, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1972, ISBN 3-7274-1910-5.

  • Geisteswissenschaftliche Behandlung sozialer und pädagogischer Fragen: Siebzehn Vorträge, gehalten in Stuttgart zwischen dem 21. April und 28. September, darunter ‚drei Vorträge über Volkspädagogik‘, Gesamtausgabe Nr. 192, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1991

  • Neugestaltung des sozialen Organismus: Vierzehn öffentliche Vorträge, gehalten in Stuttgart zwischen dem 22. April und dem 30. Juli 1919, Gesamtausgabe Nr. 330/331, Dornach (Schweiz) 1963

  • Soziale Zukunft : Sechs Vorträge mit Fragenbeantwortung, Zürich 24. bis 30. Oktober 1919, Gesamtausgabe Nr. 332a, Dornach (Schweiz)

  • Gedankenfreiheit und soziale Kräfte. Die sozialen Forderungen der Gegenwart und ihre praktische Verwirklichung: Sechs Vorträge mit einem Schlusswort gehalten zwischen dem 26. Mai und 30. Dezember 1919 in Ulm, Berlin und Stuttgart, Gesamtausgabe Nr. 333, Dornach (Schweiz) 1971

  • Anthroposophie, soziale Dreigliederung und Redekunst. Orientierungskurs für die öffentliche Wirksamkeit mit besonderem Hinblick auf die Schweiz: Sechs Vorträge, gehalten in Dornach vom 11. bis 16. Oktober 1921, Gesamtausgabe Nr. 339, 3. Auflage, Dornach (Schweiz) 1984, ISBN 3-7274-3390-6.

  • Nationalökonomischer Kurs. Vierzehn Vorträge, gehalten in Dornach vom 24. Juli bis 6. August 1922 für Studenten der Nationalökonomie, Gesamtausgabe Nr. 340, 5. Auflage, Dornach (Schweiz) 1979, ISBN 3-7274-3400-7.

  • Nationalökonomisches Seminar. Sechs Besprechungen mit den Teilnehmern am Nationalökonomischen Kurs in Dornach vom 31. Juli bis 5. August 1922, Gesamtausgabe Nr. 342, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1973, ISBN 3-7274-3410-4.
  • Dieter Brüll: Der anthroposophische Sozialimpuls. Novalis, Schaffhausen 1984, ISBN 3-7214-0521-8.

  • Hans Kühn: Dreigliederungs-Zeit. Rudolf Steiners Kampf für eine Gesellschaftsordnung der Zukunft. Verlag am Goetheanum, Dornach 1978, ISBN 3-7235-0201-6.

  • Stefan Leber: Selbstverwirklichung – Mündigkeit – Sozialität. Eine Einführung in die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus. Freies Geistesleben, Stuttgart 1978; Neubearbeitung: Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-596-25519-8.

  • Joachim Luttermann: Dreigliederung des sozialen Organismus. Grundlinien der Rechts- und Soziallehre Rudolf Steiners. Lang, Bern 1990, ISBN 3-631-43045-0 (= Diss. Göttingen 1990)

  • Albert Schmelzer: Die Dreigliederungsbewegung 1919. Rudolf Steiners Einsatz für den Selbstverwaltungsimpuls. Freies Geistesleben, Stuttgart 1991, ISBN 3-7725-1080-9 (= Diss. Bochum)

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